Informationen rund um die Schuleinschreibung
Hier einige Informationen der drei Kirchheimer Grundschulen zum Thema Schulreife.
Hier unser Schulflyer und unsere Schulregeln.
Die Einschreibung für das kommende Schuljahr 2024/25 findet am 13.03.2023 (12:15 bis 16:00 Uhr) vor Ort in der SILVA-Grundschule statt.
Bitte geben Sie folgende Unterlagen vorher bis 14.03.2024 ab:
- die ausgefüllten Anmeldeunterlagen, die von der Sprengelschule ausgegeben werden
- Zusätzlich vorzulegen ist dabei eine Kopie der Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), ebenso ein eventuell vorhandener Sorgerechtsbeschluss
- der Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule/Schuleingangsuntersuchung (Gesundheitsamt)
- sowie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 in Kopie
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Grundsätzlich gilt in Bayern folgendes:
Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Dies gilt auch
dann, wenn die Erziehungsberechtigten einen Umzug planen oder ihr Kind in den kooperativen Ganztag an der Grund- und Mittelschule schicken wollen.
Anzumelden sind alle Kinder, die bis spätestens 30. September 2018 geboren sind. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt
worden sind oder den Einschulungskorridor in Anspruch genommen haben. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen oder ihr
zwischen dem 1. Juli und dem 30. September geborenes Kind erst im nachfolgenden Schuljahr schulpflichtig werden zu lassen (Einschulungskorridor).
Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es nach dem 30. September 2018 geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen
und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird.
Bei einem Kind, das nach dem 31. Dezember 2024 sechs Jahre alt wird, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Die Erziehungsberechtigten müssen die ausgefüllten Anmeldeunterlagen, die von der Sprengelschule ausgegeben werden, bis spätestens 14.03.2024 persönlich in der Schule abgeben.
Zusätzlich vorzulegen ist dabei eine Kopie der Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), ebenso ein eventuell vorhandener Sorgerechtsbeschluss, außerdem der Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule/Schuleingangsuntersuchung (Gesundheitsamt) sowie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 in Kopie.
Schulanmeldung ist Pflicht. Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen mit Geldbuße belegt werden.